id infotage dental: Düsseldorf läutete Herbstmessen ein

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Neben aktuellen Produkttrends der Dentalunternehmen hörten die Besucher in der Landeshauptstadt auch Vorträge zu äußerst aktuellen Themen in der dental arena.

In der Halle 8a der Messe Düsseldorf zeigten mehr als 130 Aussteller der Dental-Industrie, wo die Reise im kommenden IDS-Jahr 2017 hingeht. img_4579-8622d9890d6b285bMit den Themenbereichen Einheiten/Einrichtung, Hygiene, Diagnostik/Analytik, Restauration, Zahntechnik, Management/Praxisorganisation, Implantologie/Chirurgie und Prophylaxe/Parodontologie bietet das Kozept der id infotage dental Zahnärzten jedes Fachbereichs und dem Praxisteam passende Informationen im regionalen Format.

In der dental arena, dem Forum für Vorträge, ging es unter anderem um die aktuellen Themen Praxisbegehung/Hygienemanagement und das Antikorruptionsgesetz. Alle wichtigen Inhalte zum Thema Praxisbegehung sowie die notwendigen Formulare können auf der Homepage der jeweiligen Zahnärztekammer heruntergeladen werden, in diesem Fall unter www.zahnaerztekammernordrhein.de.

Antikorruptionsgesetz: Bisher nur Tendenzen darstellbar

Zum Thema Antikorruptionsgesetz referierte Rechtsanwalt Werner Vogl. Er diskutierte die Auswirkungen der neuen Regelungen für den Alltag in Praxen, Laboren und Handel und gab Orientierung, wie man in Zukunft rechtssicher agiert. „Im Moment sind Aussagen über die Rechtsprechung mit dem neuen Gesetz so sicher wie Lotto spielen“, sagte Vogl. Die Details seien hoch problematisch, bisher gebe es keine Rechtsprechung und daher seien nur Tendenzen absehbar.

RA Werner Vogl behandelte das schwierige Thema Antikorruptionsgesetz.
RA Werner Vogl behandelte das schwierige Thema Antikorruptionsgesetz.

Es sei die Zielsetzung des Gesetzes, das Gesundheitswesen von jeglicher Art unlauterer finanzieller oder sonstiger Anreize zu befreien. Laut §299a STGB gilt der Straftatbestand für Heilberufler, die sich bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln sowie Medizinprodukten, beim Bezug dieser, wenn sie jeweils zur unmittelbaren Anwendung bestimmt sind, oder bei der Zuführung von Patienten und Untersuchungsmaterial, einen Vorteil als Gegenleistung fordern, sich versprechen lassen, oder annehmen und damit einen anderen in unlauter Weise im Wettbewerb bevorzugen.

Der genannte Vorteil ist dabei jede Zuwendung, auf die kein Anspruch besteht und die die wirtschaftliche, finanzielle, rechtliche oder persönliche Lage des Begünstigten objektiv verbessert. „Allein die Vereinbarung darüber ist strafbar, es muss dazu noch kein Geld geflossen sein“, erklärte Vogl. Diese Vereinbarung könne auch stillschweigend geschehen, müsse nicht etwa schriftlich fixiert werden, um einem Straftatbestand zu entsprechen. Wichtig dabei: Es wurde keine Bagatellgrenze festgelegt, das heißt, jeder kleine Betrag, der normale Werbegeschenke von bis zu 50 Euro überschreitet, wird geahndet. Außerdem handele es sich um ein Offizialdelikt, das heißt, dass Behörden, die von unlauteren Vereinbarungen hören, dazu verpflichtet sind, dem nachzugehen. Es ist kein Strafantrag notwendig. Vogls Tipp: „Holen Sie sich Rat ein, wenn Ihnen Vereinbarungen, die Sie gegebenenfalls eingehen möchten, problematisch erscheinen. ‚Ich mach´s trotzdem‘ ist Harakiri!“

Gewinnspiel am Stand des Deutschen Ärzteverlags

daev-b52a5a0c350ce46dWie auf allen noch folgenden Messen im Herbst war der Deutsche Ärzteverlag ebenfalls in Düsseldorf vertreten. Viele Besucher sicherten sich die äußerst beliebten DENTAL team-Jutebeutel und nahmen am Gewinnspiel teil, bei dem es ein iPad mini als Hauptpreis gibt. Am Stand wurden außerdem die aktuellen Ausgaben DENTAL team und DENTAL MAGAZIN verteilt. (Martin Reinhardt)

Die nächsten Termine der Herbstmessen:

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