DiGA somnio: Albert bringt den Schlaf

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Auf Basis individueller Schlafdaten vermittelt die Anwendung Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie. © mementor
Die DiGA somnio ist eine von zehn digitalen Gesundheitsanwendungen, die Ärzte und Psychotherapeuten aktuell auf Rezept verschreiben können. Ein Gespräch mit Noah Lorenz, Co-Founder & CEO von mementor, dem Anbieter des digitalen Schlaftrainings.

Albert ist ein Mann mittleren Alters, mit braunem Haar, Vollbart und Brille, der Menschen dabei hilft, besser zu schlafen. Er ist allerdings kein Therapeut oder Arzt, sondern eine virtuelle Figur der DiGA somnio, die den NutzerInnen der Medical App Fragen stellt, ihnen wichtiges Wissen über Schlaf vermittelt und ihr Schlafverhalten optimiert. Schlafprobleme sind keine Seltenheit: Jeder zehnte Deutsche klagt über schlechte Schlafqualität oder -störungen. Hinter dem digitalen Schlafexperten steckt ein Algorithmus, der anhand der Antworten und Angaben der Patienten aus einem digitalen Schlaftagebuch personalisierte Trainings erstellt. Ein  Schlaftracker, wie eine Armbanduhr am Handgelenk getragen, erfasst die Daten automatisch.

Die AnwenderInnen lernen beispielsweise wie sie ihre Schlafzeiten optimieren, Entspannungstechniken anwenden oder mit hinderlichen Gedanken umgehen. So sollen sie schneller einschlafen, seltener in der Nacht oder nicht zu früh am Morgen aufwachen, je nach individuellem Ziel.

Entwickelt wurde die Anwendung, die als Medizinprodukt der Klasse I zugelassen ist und als eine von wenigen dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen wurde, von dem Unternehmen mementor im Jahr 2014, also zu einer Zeit, wo es den Begriff „DiGA“ und den dazugehörigen Zulassungsprozess noch nicht gab, ebenso wenig wie das „Digitale-Versorgung-Gesetz“, das Ärzten erst 2019 den Weg für verschreibungspflichtige Gesundheitsapps ebnete.

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Alexander Rötger (CMO), Jan Kühni (CTO) und Noah Lorenz (CEO) (v.l.) © mementor

Noah Lorenz ist CEO und zusammen mit Jan Kühni und Alexander Rötger Gründer des Digital Health Unternehmens mementor. Der Psychologe beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema mentale Gesundheit. „Bereits im Studium ist mir und meinen Co-Gründern aufgefallen, dass viele sehr wirksame Behandlungstechniken aus der Psychotherapie nur selten genutzt werden“, sagt er. Gute Behandlungsmethoden sind demnach vorhanden, es scheitere in der Schlafmedizin jedoch häufig noch an begrenzten  Behandlungskapazitäten und zu großem Aufwand für die Patientinnen und Patienten. Die Übungen, Fragebögen und Techniken, die in der Medical App zum Einsatz kommen, basieren daher auf Inhalten der kognitiven Verhaltenstherapie für Insomnie. Diese empfiehlt die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin für Insomnie bei Erwachsenen.

Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)?
Ärzte und Psychotherapeuten können Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnen, zum Beispiel, um Patienten erweiterte Behandlungsmöglichkeiten anbieten zu können oder sie bei einer gesundheitsförderlichen Lebensführung zu unterstützen. Dazu prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Sicherheit, Leistung, medizinische Qualität und Interoperabilität der DiGA sowie den Datenschutz und fordert vom Anbieter wissenschaftliche Nachweise zu einem positiven Versorgungseffekt der Anwendung.  Fehlt die notwendige vergleichende Studie, sodass noch keine ausreichenden Nachweise für positive Versorgungseffekte vorliegen,  kann der Hersteller auch einen Antrag auf vorläufige Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis des BfArM stellen. Voraussetzung ist, dass die übrigen Anforderungen erfüllt sind und die Studie innerhalb eines Jahres (in Ausnahmen bis zu 2 Jahren) durchgeführt wird. Bislang haben es 10 DiGA in das Verzeichnis der zu verordnenden Anwendungen geschafft, drei davon sind dauerhaft, sieben vorläufig aufgenommen. Insgesamt 54 Anträge wurden seit Start des Antragportals eingereicht, davon 18 zur dauerhaften Aufnahme (Stand: 11.2.2021).

Zwölf Monate hat es gedauert, bis eine erste Produktversion von somnio auf den Markt kam, damals über verschiedene Kooperationen mit Krankenkassen. Es folgten eine klinische Studie und schließlich die Zulassung über den BfArM -„Fast-Track“, ein dreimonatiges Aufnahmeverfahren in das DiGA-Verzeichnis durch die Behörde.  Die Medical Apps, die es hierein schaffen, können von Ärzten verschrieben werden, die Kosten für die ärztlichen Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. „Gerade zu Beginn, vor dem ‚Digitale-Versorgung-Gesetz‘, hat es eine Zeit gedauert, Krankenkassen vom Potenzial digitaler Anwendungen zu überzeugen. Das war eine große Herausforderung. Wir haben es daher sehr begrüßt, dass durch den DiGA Fast-Track ein transparenter Zulassungsweg für digitale Medizinprodukte geschaffen wurde“, sagt Noah Lorenz.

Das Feedback, das er aus medizinischen Fachkreisen erhält ist „sehr positiv“, die Verordnungszahlen entwickeln sich positiv, gleichzeitig gebe es noch viele Fragen seitens der Verschreibenden. „Die versuchen wir mit umfangreichen Informationsmaterialien und Kommunikationsmaßnahmen zu beantworten.“ Außerdem können Fachpersonen  einen kostenfreien Zugang beantragen, um die Anwendung kennenzulernen. Für Patientinnen und Patienten stellt das Unternehmen einen Support bereit, der auch Wünsche und Anregungen systematisch erfasst, um damit die Produktweiterentwicklung voranzutreiben.  Zudem werden regelmäßig freiwillige Nutzerbefragungen durchgeführt.

Noah Lorenz und sein Team haben sich vorgenommen, die „große Versorgungslücke“ in der Schlafmedizin zu schließen. Als nächstes Etappenziel geht es ihm darum, die Anwendung in den relevanten Fachkreisen und bei Betroffenen Nutzerinnen und Nutzern weiter bekannt zu machen.


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