Wie viel man als niedergelassener Facharzt verdient, hängt maßgeblich von der Fachrichtung ab. Aber auch, ob man alleiniger Praxisinhaber ist oder gemeinsam mit einem Kollegen die Praxis führt, beeinflusst das Gehalt.
Nützlich sind hier Daten, die das Statistische Bundesamt alle vier Jahre veröffentlicht. Die 2017 vorgelegte Statistik basiert auf Zahlen aus dem Jahr 2015. Diese Betrachtung geht nur auf die Unterschiede zwischen Einzelpraxen und fachgleichen Berufsausübungsgemeinschaften (fg BAG) ein – also beispielsweise eine Praxis, die von zwei Internisten geführt wird. Daneben gibt es auch fachübergreifende BAG und MVZ.
Es zeigt sich, dass es sich insbesondere als Augenarzt, Orthopäde, HNO-Arzt und Neurologe lohnen kann, einen Partner zu suchen oder als Teilhaber in eine Praxis einzusteigen. Hier ist der Reinertrag pro Praxisinhaber höher als in der Einzelpraxis.
Das Statistische Bundesamt erhebt jeweils den Reinertrag je Praxisinhaber – nicht zu verwechseln mit dem betriebswirtschaftlichen Gewinn. Der Reinertrag wird ermittelt, indem Aufwendungen wie Personal- und Sachkosten von den Einnahmen abgezogen werden. Vom Reinertrag muss der Praxisinhaber jedoch zum Beispiel die Kredite für die Praxisübernahme zahlen, außerdem Versicherungs- und Vorsorgebeiträge.
Welcher Facharzt verdient am besten?
Im Ranking der Top-Verdiener unter den Fachärzten liegt in einer fg BAG der Radiologe ganz weit vorne – mit einem Reinertrag von 373.000 Euro pro Jahr (Health Relations berichtete). Es folgen der Augenarzt (263.000 Euro) und der Orthopäde (223.000 Euro). Den durchschnittlich niedrigsten Reinertrag haben Praxen der Kinder- und Jugendmedizin (160.000 Euro), der Allgemeinmedizin (161.000 Euro) und der Frauenheilkunde und Geburtshilfe (163.000 Euro).
Im Detail: Einnahmen und Reinertrag nach Fachrichtung
Als Allgemeinmediziner hat man in der Einzelpraxis 319.000 Euro Einnahmen. Abzüglich der Aufwendungen für z.B. Personal- und Sachkosten bleibt ein Reinertrag von 172.000 Euro pro Jahr für den Praxisinhaber. Bei der fg BAG ist der Reinertrag pro Praxisinhaber – bei statistisch 2,3 Inhabern – mit 161.000 Euro etwas niedriger. Die Gesamteinnahmen belaufen sich hier auf 621.000 Euro und der Reinertrag für die Praxis insgesamt auf 366.000.
Als Inhaber einer Praxis im Fachgebiet Innere Medizin bleibt bei 418.000 Euro Einnahmen ein Ertrag von 209.000 Euro – ein Internist hat am Ende also deutlich mehr übrig als bspw. ein Hausarzt mit einer Einzelpraxis. In dieser fg BAG bleiben pro Praxisinhaber (bei statistisch 2,4 Inhabern) 202.000 Euro Reinertrag bei 1.054.000 Euro Einnahmen.
In einer Praxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe belaufen sich die Einnahmen aus der Praxistätigkeit auf 344.000 Euro. Abzüglich der Aufwendungen bleiben 179.000 Euro für den Inhaber. Bei der fg BAG betragen die Einnahmen im Schnitt 694.000 Euro und der Reinertrag pro Inhaber liegt bei 164.000 Euro.
In der Kinder- und Jugendmedizin liegen die Einnahmen bei 332.000 Euro, der Reinertrag je Inhaber bei 171.000 Euro. Bei einer fg BAG belaufen sich die Einnahmen auf 653.000 Euro und der Reinertrag pro Inhaber auf 160.000 Euro.
Als Augenarzt liegen die Einnahmen bei 477.000 Euro und der Reingewinn für den Inhaber bei 249.000 Euro. Arbeitet man nicht alleine, sondern mit einem Kollegen gleicher Fachrichtung, liegen die Einnahmen bei 1.430.000 Euro und der Reinertrag bei 263.000 Euro für jeden Inhaber.
In einer Einzelpraxis im HNO-Bereich liegen die Einnahmen bei 350.000 Euro, es bleibt ein Reinertrag von 180.000 Euro. Ähnlich hoch ist mit 188.000 Euro der Reinertrag pro Inhaber bei einer fg BAG. Die Gesamteinnahmen liegen hier bei 781.000 Euro.
Als Orthopäde liegt – bei Einnahmen von 462.000 Euro für die Einzelpraxis – der Reinertrag bei 205.000 Euro. Bei einer geteilten Praxisinhaberschaft liegt er für den Einzelnen mit 223.000 Euro statistisch sogar höher (Einnahmen: 1.157.000 Euro).
In der Praxis für Chirurgie/MKG-Chirurgie/Neurologie liegen die Einnahmen für eine Einzelpraxis bei 476.000 Euro und der Reinertrag bie 213.000 Euro. In der fg BAG belaufen sich die Einnahmen auf 1.059.000 Euro und der Reinertrag pro Inhaber auf 204.000 Euro.
Als Inhaber einer Praxis im Fachgebiet Haut- und Geschlechtskrankheiten nimmt man im Schnitt 441.000 Euro ein, es bleibt ein Reinertrag von 227.000 Euro. Ähnlich hoch ist es als Inhaber der fg BAG mit 221.000 Euro (und Einnahmen in Höhe von 902.000 Euro).
Für den Radiologen weist die Statistik nur einen Reinertrag als Praxisinhaber einer fg BAG aus: Dieser liegt bei 330.000 Euro – und ist damit der Facharzt mit dem höchsten Reinertrag. Die Einnahmen sind mit 3.057.000 Euro hier ebenfalls am höchsten, die Aufwendungen jedoch auch.
Ein Neurologe erwirtschaftet als Einzelpraxisinhaber 155.000 Euro Reinertrag, bei Einnahmen in Höhe von 282.000 Euro. Für die fg BAG liegen keine statistisch gesicherten Daten vor.
In einer urologischen Praxis liegen die Einnahmen bei 436.000 Euro, es bleiben 227.000 Euro Reinertrag für den Inhaber. In der fg BAG belaufen sich die Einnahmen auf 852.000 Euro und der Reinertrag pro Inhaber liegen bei 194.000 Euro.
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