Vor bald einem Jahr fiel der Startschuss für die Digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA.
Seither können Unternehmen ihre Apps in das DiGA-Verzeichnis des Bundesamts für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfAM) aufnehmen lassen. Doch haben sich die „Apps auf Rezept“ in der Patienten- und Ärzteschaft etabliert? Das erfahren Sie in diesem Whitepaper, in dem wir Ihnen außerdem ausgewählte Digitale Gesundheitsanwendungen vorstellen.
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