Der Honorararzt in der Klinik gehört der Vergangenheit an – was heißt das für Personaler?

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Arzt geht über dunklen Flur eines Krankenhauses. Honorararzt.
© gorodenkoff / Adobe Stock
Honorarärzte sind sozialversicherungspflichtig. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundessozialgerichts hervor. Was bedeutet das für Krankenhäuser? Ein Gespräch mit Lars Huning, Operative Geschäftsführung beim Vermittlungsunternehmen Hire a Doctor Group.

Immer mehr Kliniken überbrücken personelle Engpässe mit der Beschäftigung von Honorarärzten. Und das, obwohl sie sie lieber fest anstellen würden. Doch für die Honorarkräfte hat die Arbeit auf Honorarbasis viele Vorteile: Bessere Bezahlung, klarere Aufgabenverteilung, planbare Dienste und mehr Eigenständigkeit sind nur ein paar der Benefits, die Honorarärzte benennen.

Rechtlich war diese Beschäftigungsart schon eine Weile strittig. Ein kürzlich getroffenes Urteil bringt nun Klarheit in die Rechtslage – zu Ungunsten der Honorarärzte. Denn: Wenn die Mediziner kein unternehmerisches Risiko tragen, sogar ein festes Honorar ausgezahlt bekommen und fester Bestandteil des Klinikalltags sind, sind sie sozialversicherungspflichtig. Das hielt das Bundessozialgericht in mehreren Grundsatzurteilen fest.

Kritik und Erleichterung

Von Seiten der Honorarärzte gab es Kritik, aber auch Erleichterung über die Klärung des lange als unsicher geltenden Rechtsverhalts: „Wir sind darüber selbstverständlich nicht glücklich, trotzdem erlöst es uns von der seit Jahren bestehenden Rechtsunsicherheit. Honorarärzte wird es auch weiterhin in Deutschland geben, und die Versorgungsprobleme – insbesondere im ländlichen Raum – werden auch zukünftig nicht kleiner werden“, heißt es in einem Statement des Bundesverbands der Honorarärzte e.V. (BV-H). Der Verband verweist darauf, dass sich in den folgenden Monaten zeigen wird, wie sich die vom Fachkräftemangel betroffenen Kliniken behelfen werden und wie viele Honorarärzte in die Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) wechseln werden. „Die Firmen dieser Branche dürften die eigentlichen Gewinner des Richterspruchs aus Kassel sein“, so die Schlussfolgerung des BV-H.

Krankehäuser müssen künftig berücksichtigen, dass Honorarärzte sozialversicherungspflichtig sind.
Lars Huning, Operative Geschäftsführung, Hire a Doctor Group © Hire a Doctor Group

Health Relations hat bei Lars Huning, Operative Geschäftsführung von Hire a Doctor Group  nachgefragt, wie die Vermittlungsunternehmen die Situation beurteilen.

Health Relations:  Was muss man als Personaler im Krankenhaus jetzt wissen, wenn man Honorarärzte anstellen will?

Lars Huning: Der Einsatz von Honorarärzten war der schnellste, flexibelste und einfachste Weg, Dienstplanlücken zu schließen und den medizinischen Betrieb aufrecht zu erhalten. Mit dem Leiturteil des Bundessozialgerichts vom 04.06.2019 fällt diese Option nun weg. Krankenhäuser müssen nun Wege gehen, die aufwendiger sind und mehr Vorlauf benötigen.

Health Relations: Welche Alternativen gibt es jetzt für die selbständige Beschäftigung von Honorarärzten?

Lars Huning: Zwei Alternativen, die sozialversicherungspflichtig und somit ganz im Sinne des Urteils vom 04.06.2019 sind, haben sich schon längst etabliert: ärztliche Zeitarbeit und sozialversicherungspflichtige Kurzzeitanstellungen im Krankenhaus. Zwar kann auch unter diesen Vertragsformen eine zeitnahe Vertretung organisiert werden, aber die blitzschnellen Besetzungen, wie von Honorarärzten gewohnt, gibt es so nicht mehr so oft. Innerhalb der Hire a Doctor Group verfügt die Anästhesie-Agentur über einen großen Pool von Fachärztinnen und Fachärzten für Anästhesiologie, die häufig auch sehr kurzfristig noch zur Verfügung stehen. Viele Leihärztinnen und Leihärzte sind aber mit einem längeren Vorlauf bereits ausgebucht.

„Der Honorararzt gehört der Vergangenheit an.“

Health Relations:  Wird die Arbeit als Honorararzt für die Ärzte jetzt unattraktiver?

Lars Huning: Noch ist das Urteil des Bundessozialgerichts nicht im Wortlaut bekannt. Doch grundsätzlich ist die Richtung klar vorgegeben: Der Honorararzt gehört der Vergangenheit an. Wer heute im Rahmen von Zeitarbeit oder Kurzzeitanstellungen Vertretungseinsätze übernehmen möchte, hat im Vergleich zu Honorartätigkeiten einiges an zusätzlichem administrativen Aufwand zu leisten: Natürlich müssen wie immer Urkunden wie die Approbation vorgelegt und Verträge unterzeichnet werden. Aber hinzu kommen diverse Dokumente, an die man im ersten Moment vielleicht nicht denkt. Unterweisungen gehören dazu, die Befreiung aus der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht muss neu beantragt werden, ein Führungszeugnis, betriebsärztliche Vorsorge – die Liste ist lang.

Doch das betrifft nur die Vorbereitungen. Auch bei der Bezahlung gilt es, sich umzustellen. Während Honorarärzte oft an einen wöchentlichen Zahlungsrhythmus gewöhnt waren, werden Arbeitnehmerentgelte nur einmal im Monat gezahlt. Sozialversicherungsbeiträge und Steuern sind dann schon abgezogen – auch das ist anders im Vergleich zur Honorarzahlung. Die Arbeit in der Patientenversorgung selbst ist von dem Urteil nicht berührt. Hier sollte es keine Änderungen geben. Doch die Bürokratie rings um das Arbeitsverhältnis mag unattraktiver erscheinen.

Health Relations:  Wird die Anstellung von Honorarärzten für Krankenhäuser jetzt unattraktiver?

Lars Huning: Hier gilt: Es gibt keine Honorarärzte in Krankenhäusern mehr. Und damit steigt in jedem Fall auch der Aufwand für Krankenhäuser. Wer eine ärztliche Vertretung über eine Kurzzeitanstellung abwickelt, hat für einen befristet tätigen Mitarbeitenden den vollen administrativen Aufwand, den das Personalmanagement mit sich bringt. Zwei Optionen stehen Krankenhäusern zur Verfügung: Die erste Option ist, Ärzte selbst anzustellen, das volle Arbeitgeberrisiko zu tragen und das Personalmanagement selbst zu leisten. Die zweite Option ist der Einsatz von Ärzten im Rahmen der Zeitarbeit. Hier übernimmt ein Personaldienstleister wie die Hire a Doctor Group die Rolle des Arbeitgebers, trägt das Arbeitgeberrisiko und kümmert sich um das gesamte Personalmanagement. Damit ist der bürokratische Aufwand im Krankenhaus minimiert. Im Vergleich zum Einsatz von Honorarärzten muss also die Entscheidung getroffen werden, ob ein Krankenhaus die zusätzlich benötigte Zeit im Personalmanagement selbst erbringen oder dies als zusätzliche Leistung einkaufen möchte.

Health Relations: Sie sagen, der Honorararzt gehört im Krankenhaus der Vergangenheit an. Ist er in anderen Bereichen noch denkbar?

Lars Huning: Wir gehen im Moment davon aus, dass der Begriff „Honorararzt“ gänzlich verschwinden wird. Zumindest gibt es aber klare Kriterien, unter denen Vertretungs-Notärzte NICHT der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Im Wesentlichen muss der Vertretungs-Notarzt hierfür einer regelmäßigen sozialversicherungspflichtigen, mindestens 15 Wochenstunden umfassende Tätigkeit außerhalb des Rettungsdienstes nachgehen, oder einer Tätigkeit als zugelassener Vertragsarzt bzw. Arzt in privater Niederlassung.

Health Relations:  Wie reagieren Sie als Vermittlungsagentur auf das Urteil?

Lars Huning: Die Hire a Doctor Group reagiert gelassen auf das Urteil. Wir haben als Sofortmaßnahme alle Kundenbetriebe, die zuletzt noch Honorarärzte gebucht haben, auf das Urteil hingewiesen und für schon geschlossene Honorarverträge Alternativen im Rahmen der Kurzzeitanstellung und der Zeitarbeit angeboten. Die Umstellung auf eine andere Vertragsform hat dann jeweils gemäß den Wünschen der Krankenhäuser und der betroffenen Ärztinnen und Ärzte stattgefunden. Dabei muss man aber erwähnen, dass die Mehrzahl der Krankenhäuser schon längst auf sozialversicherungspflichtige Formen für die Besetzung von Vertretungszeiträumen zurückgreift. Neue Anfragen nach einem Vertretungsarzt nehmen wir gerne an, Krankenhäuser entscheiden jeweils, welche sozialversicherungspflichtige Vertragsform sie nutzen möchten. Dies ist auch für uns nicht neu, beide Varianten gehören seit Jahren zum Dienstleistungsangebot der Hire a Doctor Group. Auf das Urteil, das ja in voller Ausfertigung noch nicht vorliegt, sind wir gleichwohl gespannt.


Die Hire a Doctor Group unterstützen Krankenhäuser, (Reha-)Kliniken, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Rettungsdienste durch die Vermittlung von Interimskräften bei Personalengpässen. Hire a Doctor vermittelt Ärzte aller Fachrichtungen, Pflege- und Rettungsfachpersonal sowie andere medizinische und therapeutische Fachkräfte für kurzfristige Vertretungen in Arbeitnehmerüberlassung, Kurzzeitanstellung oder auf Honorarbasis. Außerdem unterstützt Hire a Doctor Krankenhäuser bei der Besetzung von Fach- und Führungspositionen im ärztlichen Bereich.

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